Grundqualifikation
Die Grundqualifikation müssen alle Fahrer nachweisen, die einen Führerschein der Klasse D nach dem 10.09.2008 oder der Klasse C nach dem 10.09.2009 machen oder gemacht haben. Alles nach diesem Stichtag, wie oben angegeben, muss eine Grundqualifikation nachweisen.
Wird eine weitere Führerscheinklasse absolviert z.B. von der Klasse C1E zur Klasse CE ist zu berücksichtigen, dass hier keine Grundqualifikation erforderlich ist. Vorausgesetzt die Führerscheinklasse C1E wurde vor dem 10.09.2009 absolviert! Somit ist man hier nur von der Weiterbildung der 5 Module betroffen.
Allerdings bei einem Umstieg z.B. von der Führerscheinklasse C zu D, muss man als sog. Umsteiger eine beschleunigte Grundqualifikation mit 35 Stunden a`60 Minuten absolvieren, mit IHK – Prüfung.
Bei der Grundqualifikation muss der Führerschein der entsprechenden Klasse schon absolviert sein.
- Es bestehen keine Pflichtstunden der Theorieunterrichts, ist aber zu empfehlen.
- Theoretische Prüfung bei der IHK von 240 Minuten
- Praktische Prüfung bei der IHK von von ca. 210
Bei der beschleunigten Grundqualifikation, ist kein Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich. Es kann somit, begleitend zum Führerschein absolviert werden.
Wir bieten einen Vollzeitkurs und Teilzeitkurs der beschleunigten Grundqualifikation in Ravensburg an.
Vollzeitkurs: beginnend 1 x im Monat, Ausbildungsdauer 3 1/2 Wochen
Teilzeitkurs: laufender Einstieg möglich, Ausbildungsdauer 4 Monate